Förderantrag
Mit einem Förderantrag sollte sich der Antragsteller zuerst an die Geschäftsstelle der Stiftung wenden, um über die inhaltlichen Grundzüge seines Vorhabens zu sprechen und mehr über Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen zu erfahren.
Über die Förderung eines Projektes entscheidet der Vorstand der Stiftung in Abstimmung mit dem Kuratorium. Dieser Entscheidung gehen intensive Prüfungen und Abstimmungen mit dem Antragsteller voraus, um den Zielen der Stiftung und des Projektträgers gerecht zu werden.
Die Stiftung ist berechtigt, den Förderantrag unter Wahrung der üblichen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit mit Dritten zu besprechen.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Stiftungsmitteln besteht nicht.